Allgemeine Geschäftsbedingungen von Christian Deutsch

Stand 01.05.2025

In Abstimmung mit dem Verband Deutscher Sprecher e.V.

„Nachahmung und Nachdruck verboten!“

1. Geltung und Form
(1) Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen Christian Deutsch und seinen Auftraggebern.
(2) Sofern nichts anderes vereinbart, gelten die AGB in der dem Auftraggeber zuletzt mitgeteilten Fassung auch für gleichartige künftige Verträge, ohne dass Christian Deutsch in jedem Einzelfall wieder auf sie hinweisen müsste.
(3) Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, als Christian Deutsch ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
(4) Rechtserhebliche Erklärungen der Parteien sind schriftlich abzugeben. Schriftlichkeit im Sinne dieser AGB schließt Schrift- und Textform (z. B. E-Mail) ein.

2. Vertragsschluss und Zahlungsmodalitäten
(1) Die wechselseitigen Pflichten aus dem gegenständlichen Vertragsverhältnis können durch ergänzende Angebote von Christian Deutsch oder in Schriftform getroffene übereinstimmende Vereinbarungen zwischen den Vertragsparteien genauer bezeichnet werden.
(2) Sofern die Parteien nichts anderes schriftlich vereinbart haben, ist Christian Deutsch lediglich zur Erstellung der vertragsgegenständlichen Sprachaufnahmen verpflichtet. Etwaige Zusatzleistungen (z. B. Änderungen des zu sprechenden Textes, Übersetzungen) bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und sind gesondert zu vergüten.
(3) Die Nutzungs- und Verwertungsrechte an den erstellten Sprachaufnahmen gehen erst mit vollständiger Bezahlung des gesamten Honorars und sämtlicher Nebenkosten auf den Auftraggeber über.
(4) Für die Höhe der einzelnen Honorare gilt, soweit nicht eine gesonderte Honorarvereinbarung getroffen wurde, die jeweils aktuelle Preisliste von Christian Deutsch. Sofern Christian Deutsch nicht über eine Preisliste verfügt, gelten die marktüblichen Honorare als vereinbart.
(5) Kommt es aus Gründen, die nicht im Verantwortungsbereich von Christian Deutsch liegen, nicht zur Durchführung eines Produktionstermins, ist Christian Deutsch berechtigt, einen Betrag in Höhe von 50 % des vereinbarten Honorars, mindestens aber 300,00 € netto, in Rechnung zu stellen, sofern die Absage durch den Auftraggeber nicht mindestens 24 Stunden vor dem geplanten Produktionstermin erfolgt.
(6) Sofern nichts anderes vereinbart wurde, verstehen sich Rechnungen von Christian Deutsch als zahlbar binnen 30 Tagen nach Rechnungsdatum.

3. Weisungen und Abnahme
(1) Sofern der Auftraggeber nicht rechtzeitig vor dem Beginn der Produktion schriftlich oder während der Produktion Weisungen erteilt, unterliegt die konkrete Ausgestaltung dem freien künstlerischen Ermessen von Christian Deutsch.
(2) Rügt der Auftraggeber etwaige von Christian Deutsch zu vertretende Mängel (z.B. Aussprachefehler oder Versprecher) nicht binnen 7 Tagen nach Beendigung der Produktion, gilt die Leistung von Christian Deutsch als mängelfrei abgenommen. Die Produktion gilt als mängelfrei abgenommen, wenn eine Sprachaufnahme durch den Auftraggeber oder durch eine von ihm beauftragte Person abgenommen wurde. Sofern der Auftraggeber oder eine von ihm beauftragte Person während der Produktion physisch oder virtuell anwesend ist, gilt die Produktion nach Beendigung ebenfalls als vertragsgemäß abgenommen.
(3) Wünscht der Auftraggeber Änderungen, die keine Mängelbeseitigung darstellen, bedarf dies einer gesonderten Beauftragung von Christian Deutsch, die gesondert zu vergüten ist.

4. Pflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber trägt dafür Sorge, dass Christian Deutsch alle für die Ausführung der Produktion erforderlichen Informationen rechtzeitig vorliegen. Verstößt der Auftraggeber gegen diese Verpflichtung und kommt es aus diesem Grund zu Verzögerungen bei der Produktion, hat Christian Deutsch hierfür nicht zu haften.
(2) Der Auftraggeber ist verpflichtet, Christian Deutsch vor der ersten Ausstrahlung bzw. Nutzung mitzuteilen, wann eine Sprachaufnahme, ein Layout und/oder ein Spot, sei es im Original oder in abgeänderter Form, gesendet bzw. genutzt wird. Sollte der Auftraggeber diese Informationen in begründeten Ausnahmefällen nicht rechtzeitig geben können, muss er diese Christian Deutsch in jedem Fall spätestens binnen 10 Tagen nach der Erstausstrahlung nachreichen. Kommt der Auftraggeber dieser Informationspflicht nicht nach, so kann Christian Deutsch 10 % Zinsen p. a. aus dem Rechnungsbetrag für die Zeitspanne verlangen, die zwischen dem Zeitpunkt, an dem die Informationen fällig war und dem Tag, an dem Christian Deutsch von der Ausstrahlung bzw. Nutzung erfährt, vergangen ist.
(3) Im Falle eines Verstoßes gegen die Informationspflicht oder bei Verwendung oder Verbreitung einer Sprachaufnahme, eines Layouts oder Spots entgegen der Vereinbarung, z. B. über den vereinbarten Zeitraum, Bereich und/oder das vereinbarte Medium hinaus, verpflichtet sich der Auftraggeber – unbeschadet der Verpflichtung zur Zahlung des entsprechenden Verwertungshonorars – für jeden Fall der Zuwiderhandlung unter Ausschluss der Annahme des Fortsetzungszusammenhangs, eine Vertragsstrafe in Höhe des 4-fachen Verwertungshonorars an Christian Deutsch zu zahlen. In gleichem Maße haftet der Auftraggeber für Verstöße, die von auf seine Veranlassung an der Produktion beteiligten Dritten verursacht werden.

5. Nutzungsrechte
(1) Die Nutzung der Darstellung bzw. der Stimme, ihrer Modulation, Klangfarbe, der damit verbundenen Gestik sowie aller vergleichbaren Merkmale von Christian Deutsch ist ausschließlich für den vertraglich vereinbarten Zweck und die konkrete Produktion gestattet. Die Verwendung der Darstellung bzw. der Stimme sowie aller ihrer Merkmale zur Einspeisung (einschließlich dem Text- und Data-Mining), Archivieren, zum Training, zur Simulation oder für sonstige Aktivitäten im Rahmen von Künstlicher Intelligenz (KI), maschinellem Lernen, Robotik, Computerspielen oder jeder anderen Methodik, die darauf abzielt, die Stimme zu nutzen oder zu verändern (einschließlich dem Klonen der Stimme), ist ohne ausdrückliche Vereinbarung nicht gestattet.
(2) Der Auftraggeber erwirbt, sofern nichts anderes vereinbart wird, die einfachen Nutzungsrechte zum vertraglich vereinbarten Zweck. Die Übertragung darüberhinausgehender Nutzungsrechte (z. B. für andere Nutzungen, räumlich, sachlich oder zeitlich uneingeschränkte oder ausschließliche Nutzungsrechte) bedarf einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung und ist gesondert zu vergüten.
(3) Gegenstand der Rechteeinräumung stellt die konkrete Aufnahme (Layout) und/oder die konkret zur Veröffentlichung vorgesehene Schnittvariante der Aufnahme (Motiv) dar. Unabhängig davon, ob ein Motiv mit dem Layout identisch ist oder von diesem abweicht, sind für jede Veröffentlichung gesonderte Nutzungsrechte zu erwerben und zu vergüten. Anrechnungen etwaiger Honorare, welche Christian Deutsch für die Erstellung der Aufnahme erhalten hat, finden nur nach ausdrücklicher vorherige Absprache zwischen den Vertragsparteien statt.
(4) Eine Nutzung der Inhalte ist grundsätzlich nur in der Originalfassung zulässig. Verfremdungen der Stimme bedürfen der ausdrücklich schriftlichen Einwilligung von Christian Deutsch.
(5) Eine Weitergabe an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Christian Deutsch.
(6) Christian Deutsch ist nach Veröffentlichung einer Produktion berechtigt, den Kunden sowie die konkrete Produktion in eigenen Medien (z. B. Website, Social Media) zu nennen und auf seine Beteiligung hinzuweisen. Christian Deutsch ist berechtigt, die Produktion für diese Zwecke zu bearbeiten, insbesondere zu verkürzen.

6. Haftung
(1) Christian Deutsch haftet gegenüber dem Auftraggeber aus der Verletzung von Pflichten, welche keine wesentlichen Vertragspflichten sind, nur bei grob fahrlässigem Handeln oder bei Vorsatz. Ausgenommen hiervon sind Ansprüche wegen Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit. Der Ersatz eines etwaigen mittelbaren Schadens ist ausgeschlossen. Insbesondere besteht keinerlei Haftung für höhere Gewalt (plötzliche Erkrankungen, Flugausfall, Verkehrsunfall, etc.) auf Seiten von Christian Deutsch.
(2) Christian Deutsch haftet nicht für die Rechtsmäßigkeit der eingesprochenen Texte sowie deren Verwendung durch den Auftraggeber oder Dritte. Es ist alleine Aufgabe des Auftraggebers, die Rechtmäßigkeit der eingesprochenen Inhalte sowie der Verwertung sicherzustellen. Der Auftraggeber hält Christian Deutsch von Ansprüchen Dritter frei, die aus der Verletzung dieser Prüfpflichten gegenüber Christian Deutsch geltend gemacht werden.
(3) Christian Deutsch hat für die ordnungsgemäße Aussprache nach allgemein gebräuchlichen Phonetik-Regeln Sorge zu tragen und Eigen- oder Markennamen des Auftraggebers nach dessen spezifischen und zum Zeitpunkt der Produktion vorliegenden Vorgaben auszusprechen.
(4) Christian Deutsch haften nicht für darüberhinausgehende Vorstellungen des Auftraggebers, sofern diese nicht spätestens bei der Produktion klar mitgeteilt und von Christian Deutsch akzeptiert wurden.

7. Salvatorische Klausel
(1) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
(2) Die Vertragsparteien sind im Falle einer unwirksamen Bestimmung verpflichtet, über eine wirksame und zumutbare Ersatzregelung zu verhandeln, die dem von den Vertragsparteien mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck möglichst nahekommt.

8. Rechtswahl und Gerichtsstand
(1) Für diese AGB und die Vertragsbeziehung zwischen Christian Deutsch und dem Auftraggeber gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Einheitsrechts, insbesondere des UN-Kaufrechts.
(2) Ist der Auftraggeber Kaufmann i.S.d. Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher – auch internationaler – Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten der Geschäftssitz von Christian Deutsch. Entsprechendes gilt, wenn der Auftraggeber Unternehmer i.S.v. § 14 BGB ist. Christian Deutsch ist berechtigt, den Auftraggeber auch an einem anderen gegebenen gesetzlichen Gerichtsstand zu belangen. Vorrangige gesetzliche Vorschriften, insbesondere zu ausschließlichen Zuständigkeiten, bleiben unberührt.

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